Unsere Ansprechpartner aus der Finanzverwaltung sind gerne für Sie da:
Steuerfälligkeiten
Grund- und Gewerbesteuer; Wasser und Kanalgebühren
1. Rate 15.02. 2. Rate 15.05. 3. Rate 15.08. 4. Rate 15.11.
Hundesteuer
01.04. eines Kalenderjahres
Informationen zu den Steuersätzen der Gemeinde Veitsbronn:
Grundsteuer
Hebesatz für Grundsteuer A+B: 395%
Hinweis:
Bei Übergang eines Steuerobjekts auf einen neuen Eigentümer bleibt der bisherige Eigentümer so lange steuerpflichtig, bis das zuständige Finanzamt das Objekt auf den neuen Eigentümer umgeschrieben hat. Eventuelle Vereinbarungen in Kaufverträgen ändern nichts an der Steuerpflicht gegenüber der Gemeinde und können von der Steuerverwaltung nicht berücksichtigt werden. Die Besitzverhältnisse, welche am 01.01. eines Kalenderjahres vorliegen sind bindend für die gesamte Jahressteuer.
Gewerbesteuer
Hebesatz für Gewerbesteuer: 395%
Wasser -und Kanalgebühren
Zählergrundgebühr
bis 5m3/h 55,-€/Jahr
bis 10 m3/h 110,-€/Jahr
bis 20m3/h 220,-€/Jahr
über 20m3/h 440,-€/Jahr
Frischwassergebühr
1,39€ pro m3 zuzgl. 7% MwSt.
Kanalgebühr (Abwasser): 3,42€ pro m3
Hinweis:
An die Bürger/innen der Ortsteile Raindorf und Retzelfembach, bei Fragen bezüglich der Wasserversorgung wenden Sie sich bitte an den
Zweckverband zur Wasserversorgung der Dillenberggruppe
Frau Beigel Tel.: 09103/79 36 -0
Beachten Sie jedoch bei der Anmeldung des Wassers auch den Kanal bei der Verwaltungsgemeinschaft Veitsbronn zu beantragen.
Hundesteuer: siehe Satzung und Verordnung
Bargeldlose Zahlungen können auf folgende Konten überwiesen werden:
Gemeinde Veitsbronn
Sparkasse Fürth
IBAN: DE56 7625 0000 0000 2350 36
BIC: BYLADEM1SFU
VR meine Bank eG
IBAN: DE92 7606 9559 0002 1358 41
BIC: GENODEF1NEA
Informationen zu den Steuersätzen der Gemeinde Seukendorf:
Grundsteuer
Hebesatz für Grundsteuer A+B: 350%
Hinweis:
Bei Übergang eines Steuerobjekts auf einen neuen Eigentümer bleibt der bisherige Eigentümer so lange steuerpflichtig, bis das zuständige Finanzamt das Objekt auf den neuen Eigentümer umgeschrieben hat. Eventuelle Vereinbarungen in Kaufverträgen ändern nichts an der Steuerpflicht gegenüber der Gemeinde und können von der Steuerverwaltung nicht berücksichtigt werden. Die Besitzverhältnisse, welche am 01.01. eines Kalenderjahres vorliegen sind bindend für die gesamte Jahressteuer.
Gewerbesteuer
Hebesatz für Gewerbesteuer: 380%
Kanalgebühren
Kanalgebühr (Abwasser): 4,81€ pro m3
Hinweis:
Bei Fragen bezüglich der Wasserversorgung wenden Sie sich bitte an den
Zweckverband zur Wasserversorgung der Dillenberggruppe
Frau Beigel Tel.: 09103/79 36 -0
Beachten Sie jedoch bei der Anmeldung des Wassers auch den Kanal bei der Verwaltungsgemeinschaft Veitsbronn zu beantragen.
Hundesteuer: siehe Satzung und Verordnung
Bargeldlose Zahlungen können auf folgende Konten überwiesen werden:
Gemeinde Seukendorf
Sparkasse Fürth
BAN: DE36 7625 0000 0190 1516 96
BIC: BYLADEM1SFU
VR meine Bank eG
IBAN: DE87 7606 9559 0001 1599 17
BIC: GENODEF1NEA