Informationen zu Steuern, Gebühren, Abgaben, Beiträge, etc.
Nachstehend erhalten Sie einige Informationen über Steuern, Abgaben, Gebühren, Beiträge, Abbuchungen und Zahlungsmöglichkeiten bei der Gemeindekasse Veitsbronn.
Fälligkeitstermine für Abgaben:
| Gewerbesteuer, Grundsteuer, Kanalgebühren, Wassergebühren | 15.02. / 15.05. / 15.08. / 15.11. |
| Hundesteuer | 01.04. |
| Zenngrundorchester und Bläserklasse | 01. jeden Monats |
| Mieten und Pachten | 01.jeden Monats |
Sonstige Informationen und Regelungen
Alle Steuern, Beiträge oder Abgaben müssen von dem/von der Pflichtigen zur Fälligkeit überwiesen werden.
Es besteht die Möglichkeit, auf Antrag die Grundabgaben (Grundsteuer) am 01. Juli in einem Jahresbetrag zu entrichten bzw. abbuchen zu lassen.
Soweit der Gemeindekasse Veitsbronn über die oben genannten Steuern und Gebühren eine Einzugsermächtigung für Banklastschriften erteilt wurde, werden diese per Fälligkeit automatisch vom Girokonto des Zahlungspflichtigen abgebucht. Dies ist in jedem Fall auf den Bescheiden vermerkt.
Die Inhaber eines Girokontos bei einer der ortsansässigen Banken oder einer anderen auswärtigen Bank werden gebeten, soweit noch nicht geschehen, am Lastschrift-Einzugsverfahren teilzunehmen. Die entsprechenden Vordrucke sind bei der Gemeindekasse unter Telefon-Nr. 0911/75208-603 erhältlich.
Bei den Einzugsermächtigungen sollte noch folgendes beachtet werden:
Nachdem die Banken und Sparkassen für die Nichteinlösung von Steuern und Gebühren in letzter Zeit hohe Gebühren verlangen, wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass das jeweilige Konto entsprechend gedeckt ist.
Sollte eine Abbuchung von der Bank nicht eingelöst werden, wird seitens der Gemeinde Veitsbronn der Abbuchungsauftrag gelöscht. Jeder Zahlungspflichtige, der in das Abbuchungsverfahren einwilligt, verpflichtet sich, dass die Angaben auf dem Abbuchungsformular stimmen, bzw. das Konto gedeckt ist.
Außerdem wird gebeten, bei Kontoänderungen die Gemeindekasse mindestens 4 Wochen vor Fälligkeit zu benachrichtigen, weil sonst in das Abbuchungsverfahren nicht mehr eingegriffen werden kann.
Um den Zahlungspflichtigen Mahngebühren und Säumniszuschläge zu ersparen, wird um genaue Einhaltung des Zahlungstermins ersucht. Bei Überweisungen ist daher zu beachten, dass die Beträge bis zum Steuertermin dem gemeindlichen Konto gutgeschrieben sind. Bei Nichteinhaltung wird der geschuldete Betrag zuzüglich der entstehenden Mahngebühren und der gesetzlichen Säumniszuschläge erhoben, bzw. muss bei weiterem Verzug die gerichtliche Zwangsvollstreckung angeordnet werden.
Die Zahlungen können auf folgende Konten der Gemeindekasse Veitsbronn erfolgen:
Sparkasse Fürth
IBAN: DE56 7625 0000 0000 2350 36
BIC: BYLADEM1SFU
VR THB Metropolregion Nbg
IBAN: DE92 7606 9559 0002 1358 41
BIC: GENODEF1NEA
Um die eingehenden Zahlungen ordnungsgemäß verbuchen zu können, wird um genaue Angabe der Steuerart, des Steuerpflichtigen und der Finanzadresse gebeten.
