Neukalkulation der Abwassergebühren
Zum Jahreswechsel 2024/2025 werden teilweise geänderte Gebührensätze wirksam.
Während die Gebühren in der Wasserversorgung im Gemeindegebiet unverändert bleiben (auch wenn Raindorf und Retzelfembach mit anderer Gebührengrundlage durch die Dillenberggruppe versorgt werden), stand im Abwasserbereich eine Neukalkulation der Gebühren an.
Im Gemeindeblatt Januar 2024 hatten wir wie folgt informiert:
>> Generell gilt im Bereich der Wasserversorgung und Abwasserentsorgung: es handelt sich jeweils um eine kostendeckende Einrichtung, das heißt: die Ausgaben müssen durch die Einnahmen gedeckt werden, eine Querfinanzierung aus Steuergeldern ist nicht vorgesehen. In den letzten Jahren und auch aktuell werden durch Ihre Gemeinde viele größere Investitionen getätigt, über die auch im Gemeindeblatt regelmäßig informiert wurde. So verursachten Maßnahmen u.a. am Wacholderberg, in Kreppendorf, bei den Regenüber- laufbecken in Retzelfembach und an der Hauptstraße, Kanalsanierungen und vieles mehr Kosten in Millionenhöhe.
Zur Aufrechterhaltung einer funktionierenden Infrastruktur müssen hier auch in den nächsten Jahren umfangreiche Investitionen getätigt werden!
Für deren Finanzierung gibt es zwei Möglichkeiten:
Gebühren und Verbesserungsbeiträge
Kurz gesagt bedeutet dies bei einer Finanzierung über die laufenden Gebühren:
Höhere Vorfinanzierung durch die Gemeinde und höherer Schuldenstand
Höhere laufende Gebühren
Eine Finanzierung über sog. Verbesserungsbeiträge bedeutet:
Weniger Vorfinanzierung durch die Gemeinde mit entsprechend niedrigerem Schuldenstand
Niedrigere laufende Gebühren <<
Der Gemeinderat hatte sich Ende 2023 gegen die Einführung von Verbesserungsbeiträgen entschieden.
Wie seinerzeit vorhergesagt, war im Zuge der Neukalkulation eine Erhöhung der Abwassergebühren nun unvermeidbar.
Nähere Details zu dieser einstimmig vom Gemeinderat verabschiedeten Neugestaltung der Grundgebühren sowie Verbrauchsgebühren finden Sie HIER .
Uns ist bewusst, dass diese auch rechtlich angezeigte Anpassung bei allen Betroffenen natürlich keine Begeisterung hervorruft, umso mehr sei Ihnen für das Verständnis herzlich gedankt.